Presbyterium

Artikel 17  (Die Kirchenordnung der ev. Kirche im Rheinland)

 

Mitglieder des Presbyteriums sind die Presbyterinnen und Presbyter, die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Gemeindemissionarinnen und Gemeindemissionare, die Mitarbeitenden im Gemeinsamen Pastoralen Amt und die gewählten Mitarbeitenden. Sie üben den Dienst der Leitung in gemeinsamer Verantwortung aus.

Das Presbyterium trifft sich einmal im Monat montags im Gemeindehaus der Lutherkirche Kopernikusstraße 9.

 

Mit dem Amt einer Presbyterin oder eines Presbyters ist die Bereitschaft verbunden, vier Jahre lang in einem Leitungsgremium zu arbeiten. Jedes Presbyterium legt wichtige Aufgabenfelder einer Gemeinde selbst fest, bestimmt über den Einsatz der vorhandenen Gelder und entscheidet über die Wahl einer Pfarrerin oder eines Pfarrers. 

Wir brauchen in der Leitung unserer Gemeinde Menschen, die mutig, eigenverantwortlich und selbstkritisch dieses Amt übernehmen und sich dabei getragen und geleitet wissen dürfen vom lebendigen Wort Gottes.

Die Presbyterinnen und Presbyter werden von der Gemeinde gewählt und in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

 

Weitere Informationen bezüglich der Aufgaben und der Organisation eines Presbyteriums finden Sie in der Kirchenordnung der ev. Kirche im Rheinland im zweiten Abschnitt.

 

Stand des Presbyteriums: 22. Februar 2021